Home



Um den steigenden Qualitätsanforderungen gerecht zu werden und EU-weite Richtlinien zu erfüllen hat sich unser Betrieb im Jänner 2014
auf Grundlage der EN 1090 ( EXC.2 ) zertifizieren lassen.

Diese Zertifizierung umfasst eine Einführung einer werkseigenen Produktionskontrolle, Zertifizierung der Qualitätssysteme und der
werkseigenen Produktionskontrolle durch eine unabhängige, akkreditierte und notifizierte Stelle sowie CE-Kennzeichnung.

Für den Endkunden bzw. dem ausführenden Betrieb sind hinsichtlich
der EN 1090 folgende Fakten zu beachten:

  • Verwaltungsstrafen bei Nichterfüllung der Auflagen
  • Kein vollständiger Versicherungsschutz
  • Handlungen unlauteren Wettbewerbs

Durch eine Missachtung der Verpflichtungen aus EN 1090 Teil 1 geht der säumige Betrieb ein hohes Risiko ein, Geschäftspraktiken anzuwenden, die den Erfordernissen der beruflichen Sorgfalt widersprechen. Ein solches Verhalten kann zudem dazu führen, dass sich Marktteilnehmer in Bezug auf Produkte hinsichtlich wesentlicher Produktmerkmale bzw. den Umfang der Verpflichtungen des Unternehmens derart getäuscht und dazu veranlasst sehen, geschäftliche Entscheidungen zu treffen, die sie andernfalls nicht getroffen hätten. Werden derartige Tatbestände von unlauteren (irreführenden) Geschäftspraktiken im Sinne des UWG durch Nichterfüllung von Verpflichtungen aus EN 1090-1 vom Gericht als verwirklicht angesehen, zieht dies hohe Schadenersatzansprüche gegenüber den säumigen Betrieb nach sich.
(siehe Merkblatt_6_13_zur_Umsetzung_der_OeNORM_EN_1090_Bundesinnung der Metalltechniker September 2013)

l

Haben sie hinsichtlich der EN 1090 Fragen, stehen wir ihnen gerne für Auskünfte zu Verfügung.

Home | Über Uns | Privatkunden | Firmenkunden | Produktion | Partner | Zertifikate | Kontakt | E-Mail